Inhalt
Bibliotheksordnung Theologisches Seminar St. Chrischona
Bibliotheksordnung Heilsarmee Bildungszentrum Biel
Bibliotheksordnung Theologisches Seminar St. Chrischona
Stand: August 2020
Leitung und Mitarbeit in der Bibliothek
- Bibliothekskommission: Claudius Buser (Vorsitz), Barbara Trebing, Michael Widmer
- Barbara Trebing (Bibliotheksverwaltung)
- studentische und weitere Hilfskräfte
Was bietet unsere Bibliothek?
Hier kann man …- den Katalog online durchsuchen: bib.tsc.education
- Bücher und Zeitschriften in den Bibliotheksräumen benutzen
- Bücher und andere Medien ausleihen
- Kopieren an dem Gerät im Zentrum
- Dabei bitte beachten:
- die Urheberrechte!
- dass die Bücher nicht beschädigt und wieder an den richtigen Standort gestellt werden
- Fernleihe bieten wir nicht an, verweisen aber auf den Dienst der UB Basel
Wer darf die Bibliothek benutzen?
- Studenten, Dozenten und Mitarbeiter auf dem Chrischona-Campus gebührenfrei (bei Erstellung eines Ersatzausweises - z. B. bei Verlust des Studenten-/ Dozentenausweises - fällt eine Gebühr von Fr. 20,00 an).
- Studenten und Dozenten des HBZ Biel gebührenfrei (bei Erstellung eines Ersatzausweises - z. B. bei Verlust des Studenten-/ Dozentenausweises - fällt eine Gebühr von Fr. 20,00 an).
- Studenten und Dozenten der STH Basel gebührenfrei (bei Verlust des Ausweises Fr. 20,00 für Ersatzausweis).
- Alumni des tsc und Mitarbeiter auf dem Chrischona Campus einmalig Fr. 20,00 (bei Verlust des Ausweises Fr. 20,00 für Ersatzausweis).
- Externe Nutzer erhalten auf Antrag einen Leserausweis für Fr. 50,00 pro Jahr (bei Verlust des Ausweises Fr. 20,00 für Ersatzausweis).
- Die Jahresgebühr wird nach Erhalt des Leserausweises in Rechnung gestellt. Über die jährlich anfallende Gebühr wird eine Rechnung ausgestellt.
- Durch rechtzeitige Zahlung des jeweiligen Folgebeitrags (Rechnung) bestätigt der Nutzer/die Nutzerin, dass die Dienstleistungen der Bibliothek weiterhin genutzt werden wollen. Bei Nichtzahlung der Gebühr innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist wird die Ausleihberechtigung aufgehoben.
- Grundsätzlich ist der Zugang zur Bibliothek nur Personen gestattet, die im Besitz eines gültigen Leserausweises sind und sich mit diesem bei der Réception ausweisen können. Ausnahme: Interessenten an einem Bibliotheksbesuch ohne Ausleihe (Lesen / Forschen in den Räumen der Bibliothek) können nach vorheriger Anmeldung (bibliothek@tsc.education) ohne Ausweis in der Bibliothek arbeiten.
Vorschläge für evtl. Anschaffung von Büchern dürfen eingereicht werden.
Wer kein Nutzer mehr ist, gibt den Leserausweis und alle Medien umgehend zurück.
Wann ist die Bibliothek geöffnet?
Für Chrischona-Bewohner ist die Bibliothek rund um die Uhr zugänglich. Externe Nutzer können die Räume von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr nutzen. Dazu melden Sie sich bitte an der Réception (Mo bis Fr 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr). Für den Bibliotheksbesuch außerhalb dieser Zeiten kann nach Erstellung des Leserausweises ein Türcode für Gäste ausgegeben werden. Dieser ist bei der Réception erhältlich.
Nicht erlaubt in der Bibliothek
- Essen und offene Getränke (Tassen, Becher…). Gut verschließbare Trinkbehälter sind geduldet, sofern sie unter den Tischen stehen.
- Lärm, Musikhören, Unterhaltung
- Müll, Dreck und Chaos hinterlassen
- Bücherbeschädigungen (z. B. Entfernen oder Falten von Seiten, Eintragungen, Anstreichen)
- Selbst eingefügte Buchzeichen im Buch lassen
- Bücher an einen falschen Standort zurückstellen oder irgendwo in der Bibliothek ablegen
- Bücher aus dem Präsenzbestand entnehmen, ohne einen Buchstellvertreter eingestellt zu haben
- Bücher nach dem Arbeiten nicht zurückstellen
Wie funktioniert das Ausleihen und die Rückgabe?
- Benötigt wird ein Leserausweis (tsc-Studenten: Studentenausweis)
- Das Formular für einen Leserausweis kann auf der Website der Bibliothek heruntergeladen werden (unter „Login“).
- Für Interessenten, die zur Ausstellung des Leserausweises direkt die Bibliothek besuchen möchten, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich bibliothek@tsc.education.
- Einloggen mit Passwort
- „Ausleihe“ anklicken (auch für die Rückgabe!)
- Strichcode des gewünschten/zurückzugebenden Mediums scannen (auf der letzten Innenseite des Buches eingeklebt).
Wenn Bücher zurückgebracht werden, sind sie nach dem Ausbuchen wieder genau an ihren Standort zurückzustellen, und zwar quer mit dem Buchrücken nach oben. (nur so können die Mitarbeiter falsch eingestellte Bücher identifizieren).
Die EDV-Anlage ist ausgefallen, und ich will ein Buch ausleihen oder zurückbringen?
Bitte einen Zettel vor das Bibliotheksbüro 1 legen mit Namen, Titel und Strichcode-Nr. des ausgeliehenen Mediums. Bei Rückgabe: bitte Zettel und Medium vor die Tür legen.
Nicht ausgeliehen werden dürfen
- Bücher aus dem Präsenzbestand (Regale sind gekennzeichnet):
- CTL-Apparat
- Lexika
- Bibeln
- Medien aus der Zeit vor 1900
- Zeitschriften (und damit alles, was sich in Lesezimmer und Zeitschriftenarchiv befindet)
Diese Medien dürfen nur innerhalb der Bibliothek benutzt oder auf den Kopierer getragen werden. Wenn ein solches Medium von seinem Standort genommen wird, ist dort ein Buchstellverteter (rot) einzufügen! Diese befinden sich vor dem Bibliotheksbüro 1.
Ausleih-Spielregeln
- Ausleihe
- maximal 20 Medien (ohne Ausnahmen)
- maximal 60 Tage (für jedermann)
- keine Weitergabe der Medien an Dritte und keine Ausleihe für andere!
- Ablauf der Ausleihfrist
- Einige Tage vor Ablauf der Ausleihfrist Versand einer E-Mail mit einer 1. Erinnerung an die rechtzeitige Rückgabe.
- Am Ablauftag Versand einer 2. Erinnerung mit der Bitte um umgehende Rückgabe.
- Nach weiteren 14 Tagen folgt eine gebührenpflichtige Mahnung in Höhe von 20 CHF pro Medium.
- Bei Nichtreaktion innerhalb von weiteren 14 Tagen wird das Buch für den Ausleiher kostenpflichtig ersetzt. Zusätzlich zur Mahngebühr und zu den Kosten für das Buch werden 20 CHF Bearbeitungsgebühr erhoben.
- Das jeweilige Rückgabedatum kann im Bibliotheksprogramm eingesehen werden. Dort kann die Leihfrist auch einmal um 60 Tage verlängert werden, und zwar nach Erhalt der 1. Erinnerung. (In besonderen Fällen kann die Bibliothek auch eine kürzere oder längere Frist festsetzen.) Medien können von zuhause aus verlängert werden.
- Über das Bibliotheksprogramm können auch Medien vorgemerkt werden, die an andere Nutzer ausgeliehen sind: Der Ausleiher wird per Email informiert und gebeten, das Medium spätestens zum Leihende zurückzugeben. Nach Rückgabe ist dies für 7 Tage für den Vormerker reserviert.
- Wenn ein Medium innerhalb der zweiten 60 Tage von einem anderen Nutzer vorgemerkt wird, endet die Leihfrist ab Vormerkung nach 7 Tagen. Das Mahnprozedere tritt dann ein wie oben unter "Ablauf der Ausleihfrist" beschrieben.
Etwas ging kaputt oder ist verschwunden…
- Bitte den Fall der Bibliotheksverwaltung melden!
- Der Benutzer hat verlorene Bücher zu ersetzen.
- Der Benutzer trägt die Reparaturkosten bei Beschädigungen von Büchern.
- Für Geld und persönliche Wertsachen kann die Bibliothek keine Verantwortung übernehmen!
Herzlich willkommen in der Bibliothek und frohes Schaffen!
Das Bibliotheksteam
Bibliotheksordnung Heilsarmee Bildungszentrum Biel
Stand: Januar 2024
Leitung und Mitarbeit in der Bibliothek
- Bibliothekskommission: Irene Walzer, Cyrille Court, Kathrin Vogt
- Bibliotheksverwaltung: Cyrille Court, Kathrin Vogt
Was bietet unsere Bibliothek?
Hier kann man …- den Katalog online durchsuchen: bib.tsc.education
- Bücher und Zeitschriften in den Bibliotheksräumen benutzen
- Bücher und andere Medien ausleihen
- Kopieren an dem Gerät im Lesezimmer
- Dabei bitte beachten:
- die Urheberrechte!
- dass die Bücher nicht beschädigt und wieder an den richtigen Standort gestellt werden.
- Fernausleihe bieten wir an!
Wer darf die Bibliothek benutzen?
- Studenten und Mitarbeiter des Bildungszentrums (gebührenfrei)
- Externe Kursbesucher des Bildungszentrums (gebührenfrei)
- Externe Nutzer, z.B. Offiziere der Heilsarmee (erhalten auf Antrag einen Leserausweis) (gebührenfrei)
Vorschläge für evtl. Anschaffung von Büchern dürfen eingereicht werden (in der Bibliothek liegt ein gelbes Formular dafür auf).
Wer kein Nutzer mehr ist, gibt den Leserausweis und alle Medien umgehend zurück.
Wann ist die Bibliothek geöffnet?
Die Bibliothek ist rund um die Uhr zugänglich.
Nicht erlaubt in der Bibliothek
- Essen und offene Getränke (Tassen, Becher…). Gut verschließbare Trinkbehälter sind geduldet, sofern sie unter den Tischen stehen.
- Lärm, Musikhören, Unterhaltung
- Müll, Dreck und Chaos hinterlassen
- Bücherbeschädigungen (z. B. Entfernen oder Falten von Seiten, Eintragungen, Anstreichen)
- Selbst eingefügte Buchzeichen im Buch lassen
- Bücher an einen falschen Standort zurückstellen oder irgendwo in der Bibliothek ablegen
- Bücher aus dem Präsenzbestand entnehmen, ohne einen Buchstellvertreter (im Ständer in der Bibliothek und im Lesezimmer) eingestellt zu haben
- Bücher nach dem Arbeiten nicht zurückstellen
- Ausnahmen sind möglich für Schreiber der Bachelor- oder Diplomarbeit nach Rücksprache mit dem Bibliotheksverwalter
Wie funktioniert das Ausleihen und die Rückgabe?
- Benötigt wird ein Leserausweis (Studenten: tsc-Studentenausweis, andere Nutzer: HBZ-Leserausweis)
- Das Formular für einen Leserausweis kann auf der Website der Bibliothek heruntergeladen werden (unter „Login“).
- Für Interessenten, die zur Ausstellung des Leserausweises direkt die Bibliothek besuchen möchten, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich cyrille.court@heilsarmee.ch
- Für die Ausleihe in beiden Bibliotheken wird nur ein Ausweis benötigt: entweder der tsc-Studentenausweis oder der HBZ-Leserausweis
- Einloggen mit Passwort
- „Ausleihe“ anklicken (auch für die Rückgabe!)
- Strichcode des gewünschten/zurückzugebenden Mediums scannen (auf der letzten Innenseite des Buches eingeklebt).
Wenn Bücher zurückgebracht werden, sind sie nach dem Ausbuchen wieder genau an ihren Standort zurückzustellen, und zwar quer mit dem Buchrücken nach oben. (nur so können die Mitarbeiter falsch eingestellte Bücher identifizieren).
Regeln für die Fernausleihe
- Auch hier wird ein Leserausweis benötigt
- E-Mail an den Bibliotheksverwalter mit dem Bücherwunsch (Titel, Autor und Standortnummer) und genauer Adresse cyrille.court@heilsarmee.ch
- Der Bibliotheksverwalter leiht das Medium für den Benutzer aus und bucht es bei Rückgabe zurück
- Das Medium wird auf Kosten des HBZ zugesandt, die Kosten der Rücksendung trägt der Nutzer
- Bitte beachten: Ausgeliehene Bücher ein paar Tage vor Ablauf der Ausleihfrist absenden, sonst erfolgt automatisch eine Erinnerung zur Rückgabe.
Was tue ich, wenn die EDV-Anlage ausgefallen ist und ich ein Buch ausleihen oder zurückbringen will?
Ausleihe: Bitte einen Zettel auf den Rückgabetisch in der Bibliothek legen oder eine E-Mail an den Bibliotheksverwalter mit Namen, Titel und Strichcode-Nr. des ausgeliehenen Mediums.
Rückgabe: bitte Zettel und Medium ebenfalls auf den Rückgabewagen.
Nicht ausgeliehen werden dürfen
- Bücher aus dem Präsenzbestand (Regale sind gekennzeichnet):
- Seminar-Apparat
- Bibeln, Lexika und Nachschlagewerke (im Lesezimmer)
- Medien aus der Zeit vor 1900
- Alle Zeitschriften
Diese Medien dürfen nur innerhalb der Bibliothek benutzt werden. Es können Teile daraus kopiert werden. Wenn ein solches Medium von seinem Standort genommen wird, ist dort ein Buchstellverteter (auf dem Rückgabetisch in der Bibliothek und im Ständer im Lesezimmer) einzufügen!
Ausleih-Spielregeln
- Ausleihe
- maximal 10 Medien (Ausnahme: Dozenten an tsc, HBZ)
- maximal 30 Tage (als Dozent 90 Tage)
- keine Weitergabe der Medien an Dritte und keine Ausleihe für andere!
- Ablauf der Ausleihfrist
- Einige Tage davor Versand einer E-Mail mit einer 1. Erinnerung an die rechtzeitige Rückgabe
- Am Ablauftag Versand einer 2. Erinnerung mit der Bitte um umgehende Rückgabe
- Nach Eintritt des Verzugs ergeht eine 1. gebührenpflichtige Mahnung: CHF 1,00 pro Medium, bei erfolgter Vormerkung durch einen anderen Nutzer CHF 3,00 p.M.
- Nach weiteren 7 Tagen folgt eine 2. gebührenpflichtige Mahnung: CHF 3,00 pro Medium, bei erfolgter Vormerkung durch einen anderen Nutzer CHF 10,00 p.M.
- Nach weiteren 7 Tagen folgt eine 3. gebührenpflichtige Mahnung: CHF 10,00 pro Medium
- Das jeweilige Rückgabedatum kann im Bibliotheksprogramm eingesehen werden. Dort kann die Leihfrist auch einmal um 30 Tage verlängert werden, und zwar nach Erhalt der 1. Erinnerung. (In besonderen Fällen kann die Bibliothek auch eine kürzere oder längere Frist festsetzen.)
- Über das Bibliotheksprogramm können auch Medien vorgemerkt werden, die an andere Nutzer ausgeliehen sind: Der Ausleiher wird per Email informiert und gebeten, das Medium spätestens zum Leihende zurückzugeben. Nach Rückgabe ist es für 7 Tage für den Vormerker reserviert.
Etwas ging kaputt oder ist verschwunden…
- Bitte den Fall beim Bibliotheksverwalter melden!
- Der Benutzer hat verlorene Bücher zu ersetzen.
- Der Benutzer trägt die Reparaturkosten bei Beschädigungen von Büchern.
- Für Geld und persönliche Wertsachen kann die Bibliothek keine Verantwortung übernehmen!
Herzlich willkommen in der Bibliothek und frohes Schaffen!
Das Bibliotheksteam